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Steuerhorror § 20 Absatz 6 Satz 4


Discussion in German Traders

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Steuerhorror § 20 Absatz 6 Satz 4

  #271 (permalink)
audrub
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Daytrader999 View Post
Hi,

Ich stelle lediglich Proforma-Rechnungen für den Steuerberater aus, die aber nicht an die Prop-Firma verschickt werden. Die erbrachte Leistung kann variieren, üblicherweise sind es aber Dienstleistungen auf Provisionsbasis.

Danke, aber können Sie ein Beispiel für eine Dienstleistung nennen, die der Buchhaltung und dem FA genügt? Gibt es Fälle, in denen das FA die tatsächlichen Verträge mit Eigenhandelsfirmen anfordert?

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 Daytrader999 
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audrub View Post
Danke, aber können Sie ein Beispiel für eine Dienstleistung nennen, die der Buchhaltung und dem FA genügt? Gibt es Fälle, in denen das FA die tatsächlichen Verträge mit Eigenhandelsfirmen anfordert?

Da wäre z.B. Trading-Beratung / - Consulting, oder auch Trader Support zu nennen. Mir sind keine Fälle bekannt, wo das FA irgendwelche Verträge angefordert hätte, erst recht nicht bei einer GmbH. Aber ich kenne natürlich auch nicht alle Einzelfälle.

"If you don't design your own life plan, chances are you'll fall into someone else's plan. And guess what they have planned for you? Not much." - Jim Rohn
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  #273 (permalink)
Antares66
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Die FDP will doch eine Gesetzesintitative in den Bundestag einführen, die die Verlustbegrenzung auf 20.000 € und die untersagte Verrechnung von Aktien mit Derivaten
wieder aufhebt.

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  #274 (permalink)
audrub
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Antares66 View Post
Die FDP will doch eine Gesetzesintitative in den Bundestag einführen, die die Verlustbegrenzung auf 20.000 € und die untersagte Verrechnung von Aktien mit Derivaten
wieder aufhebt.

Godspeed!

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  #275 (permalink)
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Antares66 View Post
Die FDP will doch eine Gesetzesintitative in den Bundestag einführen, die die Verlustbegrenzung auf 20.000 € und die untersagte Verrechnung von Aktien mit Derivaten
wieder aufhebt.

Traurig, aber das wird ganz bestimmt so nicht kommen

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  #276 (permalink)
00wanted00
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MR79 View Post
Hallo,

Ich betreibe das zwar nicht aus einer GmbH heraus, allerdings als Einzelunternehmer. Die Rechnungsstellung der geleisteten Dienstleistung ist allerdings so gut wie identisch.

Du stellst nur deine Leistung in Rechnung mit Summe X und verbuchst diese als Einnahmen (dass diese mit Trading erzielt worden, ist steuerlich völlig irrelevant).

Steuerlich ist als Einzelunternehmer zu deinem persönlichen Steuersatz und aus der Kapitalgesellschaft (GmbH,....) mit Gewerbesteuer (abhängig von deiner Gemeinde, durchschnitt sollte bei 15% sein) und Körperschaftsteuer (15%) zu versteuern.

Verrechnen kannst du in beiden Fällen, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Gewinnerzielungsabsicht entstehen.

Als Privatperson darfst du das "Prop-Trading" so nicht betreiben, da du mit der Firma zu 99% einen Vertrag als IC (Independent Contructor) eingehst und damit Einkünfte aus einer unabhängigen Beschäftigung erzielst.


Das ist eine zusammengefasste Erklärung, die vereinfacht ist und sicherlich weitere Variablen beinhaltet. Daher bei Bedarf sachkundig beraten lassen für deinen spezifischen Fall.

Ich hoffe, dass dir die Erklärung erst einmal weiterhilft?

MR79

Hey, ich gehe mal davon aus, dass du dir auch schon mal Geld auszahlen lassen hast ?
Wenn ja, hättest du was dagegen, mir ein paar Fragen bezüglich des Kleingewerbe zu beantworten ?

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  #277 (permalink)
audrub
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00wanted00 View Post
Hey, ich gehe mal davon aus, dass du dir auch schon mal Geld auszahlen lassen hast ?
Wenn ja, hättest du was dagegen, mir ein paar Fragen bezüglich des Kleingewerbe zu beantworten ?

Ich würde mich freuen, auch die Antworten zu hören, wenn die Fragen nicht persönlich sind. Danke

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  #278 (permalink)
 
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 ValhallaTrader 
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Hey, ich gehe mal davon aus, dass du dir auch schon mal Geld auszahlen lassen hast ?

Wenn ja, hättest du was dagegen, mir ein paar Fragen bezüglich des Kleingewerbe zu beantworten ?



Hallo,

Ja das ist kein Problem. Wie lauten deine Fragen?

MR79


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  #279 (permalink)
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MR79 View Post
Hallo,

Ja das ist kein Problem. Wie lauten deine Fragen?

MR79


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Ich habe mich im Internet wegen eines Kleingewerbes, zwecks prop trading erkundet und werde da nicht ganz so schlau draus.
-Zahlst du zusätzlich ihk Gebühren ?
- im Internet steht, dass man auch Umsatzsteuer zahlen muss und zwar monatlich oder vierteljährlich. Wenn du aber das Reverse charge verfahren verwendest, dann dürften keine Umsatzsteuer anfallen ?
- was passiert, wenn man die gewinngrenze übersteigt ?

Falls mir noch was einfallen sollte, ergänze ich es hier

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  #280 (permalink)
 
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 ValhallaTrader 
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Ich habe mich im Internet wegen eines Kleingewerbes, zwecks prop trading erkundet und werde da nicht ganz so schlau draus.

-Zahlst du zusätzlich ihk Gebühren ?

- im Internet steht, dass man auch Umsatzsteuer zahlen muss und zwar monatlich oder vierteljährlich. Wenn du aber das Reverse charge verfahren verwendest, dann dürften keine Umsatzsteuer anfallen ?

- was passiert, wenn man die gewinngrenze übersteigt ?



Falls mir noch was einfallen sollte, ergänze ich es hier



Ja, IHK Gebühren fallen an, fällt aber nicht ins Gewicht. Sind um die 110€ im Jahr.

Meiner persönlichen Meinung nach, sollte auf die “Kleinunternehmer” Regel verzichtet werden. Damit muss die Umsatzsteuer Voranmeldung (viertel jährlich) durchgeführt werden, aber man ist dadurch aber in der Lage seine gesamten Kosten steuerlich geltend zu machen.

Damit gibt es auch kein Thema mit der Gewinngrenze. Die ist nämlich ziemlich schnell erreicht/ überschritten.

MR79


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