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Steuerhorror § 20 Absatz 6 Satz 4


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Steuerhorror § 20 Absatz 6 Satz 4

  #191 (permalink)
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Daytrader999 View Post
Ehrlich gesagt, kann ich mich gar nicht daran erinnern, dass ich während des Gründungsprozesses etwas derartiges ankreuzen musste.

Hier ist mal der Auszug bzgl. des Unternehmensgegenstandes:



Und mit diesem Geschäftszweck komme ich (sogar lt. Auskunft der Bundesbank) mit einer vvGmbH auf jeden Fall durch die Tür, auch wenn ich für Prop-Firmen "auf Provisionsbasis" arbeite....

Aber natürlich müssen für Auszahlungen dann auch (zumindest Pro-Forma) Rechnungen geschrieben werden.

Das ist quasi der letzte Punkt bei der Gründung.

Der Auszug des Unternehmensgegenstandes ist für mich Latein, da verstehe ich nichts

Hmm aber wenn du Pro-Forma Rechnungen schreibst, dann werden Ust fällig und du handelst operativ ?

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Das ist quasi der letzte Punkt bei der Gründung.

Der Auszug des Unternehmensgegenstandes ist für mich Latein, da verstehe ich nichts

Hmm aber wenn du Pro-Forma Rechnungen schreibst, dann werden Ust fällig und du handelst operativ ?

Das ging mir mit dem Unternehmenszweck genauso.

Ich gehe auch erstmal nicht davon aus, dass bei den Rechnungen an z.B. Leeloo USt. fällig wird, da es sich ja um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt.

Und falls wider Erwarten doch USt. ausgewiesen werden muss, kann ich immer noch jederzeit eine USt.-ID beantragen. Das ist innerhalb einer vvGmbH alles noch zulässig, egal ob das dann als "operativ" eingestuft wird oder nicht....

"If you don't design your own life plan, chances are you'll fall into someone else's plan. And guess what they have planned for you? Not much." - Jim Rohn
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Daytrader999 View Post
Das ging mir mit dem Unternehmenszweck genauso.

Ich gehe auch erstmal nicht davon aus, dass bei den Rechnungen an z.B. Leeloo USt. fällig wird, da es sich ja um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt.

Und falls wider Erwarten doch USt. ausgewiesen werden muss, kann ich immer noch jederzeit eine USt.-ID beantragen. Das ist innerhalb einer vvGmbH alles noch zulässig, egal ob das dann als "operativ" eingestuft wird oder nicht....

Hast du als Unternehmenszweck, internetdienstleistung auf Provisionsbasis angegeben ?

Also wenn du einen Unternehmenszweck angegeben hast, wirst du ja auch zwangsläufig, operative Tätigkeiten angekreuzt haben. Woanders kann man das bei der Gründung nicht angeben

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Hast du als Unternehmenszweck, internetdienstleistung auf Provisionsbasis angegeben ?

Also wenn du einen Unternehmenszweck angegeben hast, wirst du ja auch zwangsläufig, operative Tätigkeiten angekreuzt haben. Woanders kann man das bei der Gründung nicht angeben

Nein, der o.g. Unternehmensgegenstand wurde damals von RIDE für eine vvGmbH so vorgeschlagen, denn einen Unternehmensgegenstand musst du bei der Gründung ja auf jeden Fall angeben (steht dann auch genau so im Handelsregister). Und dabei steht es dir auch völlig frei, ob du (z.B. auf Grund deiner Haupt-Geschäftstätigkeit) auch eine USt.-ID beantragst, bzw. beantragen musst falls du hauptsächlich USt.-pflichtige Geschäfte tätigst.

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kann man aktiv Traden einfach die 25% Kapitalsteuer zahlen ohne den gesamten Kopfschmerz?
Oder ist dies nicht möglich? Ich trade DAX40 futures (CFDs).

ich bin noch student bin dementsprechend über Eltern versichert. wenn ich jetzt unternehmen aufmachen würde wären es doch deutlich mehr kosten mit Versicherung etc.
wenn ich mir das Geld auszahlen will nochmal Einkommenssteuer.

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kann man aktiv Traden einfach die 25% Kapitalsteuer zahlen ohne den gesamten Kopfschmerz?
Oder ist dies nicht möglich? Ich trade DAX40 futures (CFDs).

ich bin noch student bin dementsprechend über Eltern versichert. wenn ich jetzt unternehmen aufmachen würde wären es doch deutlich mehr kosten mit Versicherung etc.
wenn ich mir das Geld auszahlen will nochmal Einkommenssteuer.

Ja, das kannst du natürlich auch tun. Es hängt ja davon ab, ob du als Privatmann aufgrund deines Trading-Volumens Gefahr läufst, in die Verlustverrechnungsbeschränkung von derzeit 20.000 Euro zu geraten. Das Problem ist eben, dass du dann maximal diesen Betrag gegen deine Gewinne verrechnen kannst. Das wurde in diesem Thread vor einiger Zeit ja schon entsprechend diskutiert.

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Daytrader999 View Post
Nein, der o.g. Unternehmensgegenstand wurde damals von RIDE für eine vvGmbH so vorgeschlagen, denn einen Unternehmensgegenstand musst du bei der Gründung ja auf jeden Fall angeben (steht dann auch genau so im Handelsregister). Und dabei steht es dir auch völlig frei, ob du (z.B. auf Grund deiner Haupt-Geschäftstätigkeit) auch eine USt.-ID beantragst, bzw. beantragen musst falls du hauptsächlich USt.-pflichtige Geschäfte tätigst.

Hmm ok. Ich warte ab, was Ride mir schreibt

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Hmm ok. Ich warte ab, was Ride mir schreibt

Das würde ich auch empfehlen. Ich habe die Jungs dort als sehr hilfsbereit und kompetent kennengelernt.

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Das würde ich auch empfehlen. Ich habe die Jungs dort als sehr hilfsbereit und kompetent kennengelernt.

Habe gerade mit Mark geschrieben und ja, du musst operative ankreuzen

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Habe gerade mit Mark geschrieben und ja, du musst operative ankreuzen

Dann habe ich das damals wahrscheinlich auch getan, ist ja schon fast ein Jahr her....

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