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German Tax


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German Tax

  #71 (permalink)
arroganzmaschine
Oldenburg, Germany
 
Posts: 64 since Aug 2014
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Hallo zusammen,

mit Interesse habe ich eure Beiträge gelesen und verinnerlicht. Allerdings stellen sich mir noch ein paar Fragen:
-Wenn das Konto bei einem US-Broker ist, muss dann erst die Steuer abgeführt werden, wenn ausgezahlt wird?
-ich habe bisher nur Verluste eingefahren. Ab wann muss ich die Steuern abführen und ausweisen? Ab 801€?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Tolle Arbeit bisher.

Grüße
arroganzmaschine

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  #72 (permalink)
 
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 Fat Tails 
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arroganzmaschine View Post
Hallo zusammen,

mit Interesse habe ich eure Beiträge gelesen und verinnerlicht. Allerdings stellen sich mir noch ein paar Fragen:
-Wenn das Konto bei einem US-Broker ist, muss dann erst die Steuer abgeführt werden, wenn ausgezahlt wird?
-ich habe bisher nur Verluste eingefahren. Ab wann muss ich die Steuern abführen und ausweisen? Ab 801€?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Tolle Arbeit bisher.

Grüße
arroganzmaschine

Ohne jegliche Gewähr, ich habe mit Steuerberatung nichts zu tun, und lasse hier meine Gedanken ein wenig laufen.

Kapitalerträge, darunter fallen Zinseinkünfte und Kursgewinne aus Handelsgeschäften werden in Deutschland mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von inländischen Instituten automatisch einbehalten, sofern kein Freistellungsantrag gestellt wurde.

In Deinem Fall, wenn Du ein US Konto führst werden seitens des US-Brokers oder der Depot-Bank keine Abgeltungssteuern einbehalten. Das ändert natürlich nichts an Deiner Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind, wie Du schon richtig erwähnt hast, alle Beträge oberhalb des Freibetrags von 801,- €. Wenn Deine gesamten Kapitaleinkünfte (inkl. deutscher Festgeldkonten etc.) unterhalb dieser Schwelle liegen, dann brauchst Du bei der Steuererklärung die Anlage KAP nicht auszufüllen.

Ein Ausfüllen macht nur dann Sinn

-> wenn zum Beispiel zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wurde (keine Freistellung beantragt) und Du wieder etwas zurückbekommst
-> wenn Du Verluste generiert hast, die Du in den kommenden Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnen möchtest, um hierdurch Steuern zu sparen

Verluste aus Kapitalvermögen (also zum Beispiel Kursverluste aus Aktien oder Termingeschäften/Futures) können allerdings nur mit entsprechenden Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Für Aktienveräußerungen gelten noch weitergehende Einschränkungen, da Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Die Verrechnung erfolgt also nur innerhalb der Anlageklasse.

Ich würde an Deiner Stelle aber folgendes machen:

Wenn Du in 2014 negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt hast, würde ich diese in der Steuererklärung in jedem Fall angeben. Den erzielten Verlust kannst Du dann in den Folgejahren mit Gewinnen nur aus Kapitalvermögen verrechnen, d.h. er wirkt sich, so Du denn in 2015 oder später solche Gewinne erzielst, die den Freibetrag von 801€ überschreiten, steuermindernd aus. Dabei gelten allerdings die oben erwähnten Beschränkungen für Aktiengeschäfte, wo die Verrechnung nur innerhalb der Anlageklasse möglich ist.

Nochmal hier ein Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und habe nur so eine Art Ahnung. Bitte wende Dich an jemanden, der befähigt und befugt ist, solche Auskünfte zu erteilen.

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  #73 (permalink)
arroganzmaschine
Oldenburg, Germany
 
Posts: 64 since Aug 2014
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Fat Tails View Post
Ohne jegliche Gewähr, ich habe mit Steuerberatung nichts zu tun, und lasse hier meine Gedanken ein wenig laufen.

Kapitalerträge, darunter fallen Zinseinkünfte und Kursgewinne aus Handelsgeschäften werden in Deutschland mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von inländischen Instituten automatisch einbehalten, sofern kein Freistellungsantrag gestellt wurde.

In Deinem Fall, wenn Du ein US Konto führst werden seitens des US-Brokers oder der Depot-Bank keine Abgeltungssteuern einbehalten. Das ändert natürlich nichts an Deiner Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind, wie Du schon richtig erwähnt hast, alle Beträge oberhalb des Freibetrags von 801,- €. Wenn Deine gesamten Kapitaleinkünfte (inkl. deutscher Festgeldkonten etc.) unterhalb dieser Schwelle liegen, dann brauchst Du bei der Steuererklärung die Anlage KAP nicht auszufüllen.

Ein Ausfüllen macht nur dann Sinn

-> wenn zum Beispiel zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wurde (keine Freistellung beantragt) und Du wieder etwas zurückbekommst
-> wenn Du Verluste generiert hast, die Du in den kommenden Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnen möchtest, um hierdurch Steuern zu sparen

Verluste aus Kapitalvermögen (also zum Beispiel Kursverluste aus Aktien oder Termingeschäften/Futures) können allerdings nur mit entsprechenden Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Für Aktienveräußerungen gelten noch weitergehende Einschränkungen, da Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Die Verrechnung erfolgt also nur innerhalb der Anlageklasse.

Ich würde an Deiner Stelle aber folgendes machen:

Wenn Du in 2014 negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt hast, würde ich diese in der Steuererklärung in jedem Fall angeben. Den erzielten Verlust kannst Du dann in den Folgejahren mit Gewinnen nur aus Kapitalvermögen verrechnen, d.h. er wirkt sich, so Du denn in 2015 oder später solche Gewinne erzielst, die den Freibetrag von 801€ überschreiten, steuermindernd aus. Dabei gelten allerdings die oben erwähnten Beschränkungen für Aktiengeschäfte, wo die Verrechnung nur innerhalb der Anlageklasse möglich ist.

Nochmal hier ein Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und habe nur so eine Art Ahnung. Bitte wende Dich an jemanden, der befähigt und befugt ist, solche Auskünfte zu erteilen.

Hier fehlt noch ein zweiter Button für "Thanks"! Großes Dankeschön an dieser Stelle für die ausführliche Beschreibung. Das hilft mir schon sehr weiter und zeigt mir auf, wie ich in Zukunft mit Verlusten/Gewinnen bei Futures umzugehen habe. Da bisher nur der erste Fall eingetreten ist, wäre ein "Verlustvortrag" natürlich sinnvoll. Vielen Dank für diesen Beitrag so kurz vor dem Wochenende.

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  #74 (permalink)
algorithmic
 
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can someone writes the conclusion of tax on future trading in German ?

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  #75 (permalink)
SwingToWin
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meine alternative:
1) konto bei ausländischen brokern
2) niemand weiß davon
3) in der steuererklärung steht kein wort von irgendwelchen trading/kapitalgewinnen
4) keine steuern, kein zeitaufwand, keine probleme

und alle sind glücklick

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  #76 (permalink)
 choke35 
Germany
 
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meine alternative:
1) konto bei ausländischen brokern
2) niemand weiß davon
3) in der steuererklärung steht kein wort von irgendwelchen trading/kapitalgewinnen
4) keine steuern, kein zeitaufwand, keine probleme

und alle sind glücklick

So helle, wie das klingt, haben wir es bestimmt mit einem Fußballer zu tun.
Also viel Spaß beim Hofgang mit Uli und seinen österreichischen Pendants.

P.S.: Obwohl medial einst ziemlich präsent, hatte der allerdings nicht so viele
Kopfbälle abbekommen, dass er sowas auch noch von sich gegeben hat.

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  #77 (permalink)
 
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 Fat Tails 
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meine alternative:
1) konto bei ausländischen brokern
2) niemand weiß davon
3) in der steuererklärung steht kein wort von irgendwelchen trading/kapitalgewinnen
4) keine steuern, kein zeitaufwand, keine probleme

und alle sind glücklick


Es gibt grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen der Finanzämter innerhalb der 27 EU-Staaten. Wenn Du Pech hast landen die Mitteilungen über die Zinsgewinne aus Deinem Depot beim Wohnsitz-Finanzamt, das sich dann die Frage stellt, woher das Kapital, welches zu den Zinsgewinnen führt eigentlich kommt.

Du müsstest also ein Konto außerhalb der EU eröffnen. Achte dabei aber auch auf die Einlagensicherung. Die Verschleierung von Einkünften aus Termingeschäften ist natürlich illegal. Damit man Dich findet, musst Du nur in Foren ein paar Fährten legen.

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  #78 (permalink)
SwingToWin
Vienna, Austria
 
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ich weiß war nicht ganz ernst gemeint, mein post.
hab erst vor kurzem mit trading begonnen und bin derzeit noch im verlust-bereich. wenn ich mal geld damit verdiene, werd ich's natürlich versteuern

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  #79 (permalink)
 
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 Renkotrader 
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Hallo Leute!

Mich interessiert es, wie die steuerliche Behandlung für mich als Deutscher ist, der mittels Topsteptrader Gewinne in 2017 generiert (mal nicht drüber diskutieren, ob mir das gelingt, sondern rein die Auswirkungen in diesem Falle):

1. Erhalte ich von TST eine Jahresabrechnung, steuerliche Zusammenfassung?
2. Muss ich das, was ich von TST erhalte, von einem deutschen Spezialisten (Steuer, Notar, ...) dokumententechnisch bearbeiten lassen, damit dieses gültig/verwendbar ist?
3. Welche Art der Versteuerung trifft mich dann? Abgeltungssteuer oder Einkommenssteuer für Erträge aus dem Futureshandel, bzw. die Provision/den Anteil daraus?

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße,
Renkotrader

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  #80 (permalink)
 
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 Renkotrader 
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Hallo Leute,

es betrifft mich derzeitig zwar nicht selbst, doc ich möchte es schon auch gerne wissen, wie hier verfahren wird, wenn jemand in Deutschland für eine Prop-Firma handelt wie TopstepTrader oder One Up.

Hat jemand hierzu eine valide Information, welche Art Vertrag vorliegt und wie die steuerliche Behandlung bei den Einnahmen durch Gewinne sind?

Dankeschön.

Viele Grüße,
Renkotrader

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Last Updated on February 5, 2019


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